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Allgemeine Bestimmungen für Segeltörns der aquavela gmbh
1. Allgemeines
Ein Segeltörn mit der SY Ninfea soll Ihnen Erholung, Spass und unvergessliche Erinnerungen vermitteln. Dahingleiten bei leichten 3 Beaufort, Ankern in einsamen Buchten, Träumen unter Sternen und Begeisterung und Freude wenn Delphine das Schiff begleiten. Aber das Meer kann auch hart sein und jeden Einzelnen bis an die Leistungsgrenze fordern.
Wir weisen Sie deshalb ausdrücklich auf das Folgende hin: Segeltörns sind keine Kreuzfahrten. Das Gelingen eines Segeltörns erfordert die aktive Teilnahme bei allen an Bord anfallenden Arbeiten. Anfänger werden von unserem erfahrenen Skipper an die Anforderungen eines Segeltörns herangeführt. Unsere Törnziele sind so gestaltet, dass sie auch bei ungünstigen Verhältnissen erreicht werden können. Trotzdem ist es nicht ausgeschlossen, dass in gewissen Situationen die Sicherheit verlangt, von der geplanten Route abzuweichen. Auch können Sturm- und Materialschäden einige unfreiwillige Hafentage zur Folge haben. Es liegt in der Natur des Segelns, dass Törnpläne nicht als Fahrpläne misszuverstehen sind. Das Meer lässt sich nicht mit Gewalt bezwingen.
2. Anmeldung und Buchungsbestätigung
2.1. Durch die Anmeldung schliesst der Teilnehmer mit der aquavela gmbh einen verbindlichen Vertrag ab. Für die aquavela gmbh wird der Vertrag erst verbindlich, wenn eine Buchungsbestätigung an den Teilnehmer erfolgt ist.
2.2. aquavela gmbh behält sich vor Buchungen abzulehnen, wenn ein Teilnehmer auf Grund seiner körperlichen oder geistigen Verfassung nicht in der Lage ist an einem Segeltörn teilzunehmen. aquavela gmbh ist bereits bei der Buchung über etwaige Behinderungen zu informieren. Eine spätere Abweisung durch aquavela gmbh oder den Skipper wegen nicht rechtzeitiger Bekanntgabe einer Behinderung wird als Rücktritt durch den Törnteilnehmer verstanden.
3. Umfang der Leistungen
3.1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Prospekt und der aktuellen Preisliste.
Saison- und witterungsbedingte Änderungen bleiben vorbehalten.
3.2. An- und Abreise ist Sache des Teilnehmers. Werden auf Wunsch des Teilnehmers durch die aquavela gmbh Flüge gebucht und/oder Transferleistungen erbracht, ist dies ausschliesslich als Dienstleistung zu betrachten. Bei allen An- und Abreisearrangements, auch wenn sie zusammen mit dem Törnpreis berechnet werden, tritt aquavela gmbh nur als Vermittler auf. Leistungsträger ist ausnahmslos die jeweilige Transportgesellschaft.
3.3. aquavela gmbh stellt zu dem in der Buchungsbestätigung angegebenen Datum und Zeitpunkt den Skipper und die Yacht in ordnungsgemässem Zustand bereit. Den Törnteilnehmern ist jedoch ohne jeglichen Regressanspruch eine Wartezeit von 4h zuzumuten. Bei Überziehung bis 48h besteht ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Törnpreises. Ist die Yacht, bzw. ein vergleichbarer Ersatz nicht bis spätestens 48h nach Törnbeginn bereitgestellt, so ist die gesamte Törngebühr durch aquavela gmbh zurückzuzahlen.
4. Haftung und Versicherung
4.1. aquavela gmbh haftet für Schäden, die dem Törnteilnehmer durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit der leistungserbringenden Personen entstehen. aquavela gmbh haftet weiter für Schäden die dem Törnteilnehmer durch mangelhafte Wartung der Yacht oder der Ausrüstungsbestandteile entstehen.
4.2. aquavela gmbh haftet nicht für veränderte Reiserouten, abweichend von der angegebenen voraussichtlichen Meilenzahl und ungeplante Liegezeiten, die durch Reparaturen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, speziell auch durch Witterungsbedingungen und höhere Gewalt entstehen können.
4.3. Reisemängel müssen direkt gegenüber dem Skipper gerügt werden, ins Logbuch eingetragen werden, und vom Rügenden und vom Skipper unterschrieben werden. Die Mängelrüge hat innert 4 Wochen nach dem in der Buchungsbestätigung festgelegten Törnende schriftlich an die aquavela gmbh in Zürich zu erfolgen.
4.4. Eine ausreichende Unfallversicherung ist Sache der Teilnehmer.
4.5. Für Reisegepäck und Wertsachen besteht an Bord kein Versicherungsschutz. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.
4.6. Die Yacht ist Vollkasko versichert. Die Törnteilnehmer haften gegenüber aquavela gmbh bis zur Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung (Sfr. 5000.--). Schäden durch Vorsatz und Grobfahrlässigkeit sind nicht versichert.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Bei Empfang der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30% des Törnpreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Törnbeginn einzuzahlen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 4 Wochen vor Törnbeginn, so ist sofort der gesamte Betrag fällig.
Falls bei Törnbeginn nicht die gesamten Törnkosten bezahlt sind, wird dies mit einer Absage durch den Teilnehmer am letzten Tag gleichgesetzt.
5.2. Die Bordkassenpauschale ist am ersten Törntag direkt dem Skipper zu bezahlen.
6. Rücktritt
6.1. aquavela gmbh ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Es wird dann auf jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr von SFr. 150.- erhoben.
6.2. aquavela gmbh ist weiter berechtigt vor Beginn des jeweiligen Törns zurückzutreten, wenn die Durchführung aufgrund von unvorhersehbaren besonderen Umständen unmöglich oder gefährdet ist. Solche Umstände sind insbesondere mangelnde Einsatzbereitschaft der Yacht, hoheitliche Anordnungen, Streik, innere Unruhen, Krieg, Epidemien, Naturkatastrophen oder ähnlich schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt durch aquavela gmbh aus einem der genannten Gründe erhält der Teilnehmer die geleistete Anzahlung ohne Abzug von Bearbeitungsgebühren zurück. Weitergehende Ansprüche gegen aquavela gmbh, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
6.3. Bei Rücktritt eines Teilnehmers werden folgende Kosten in Rechnung gestellt:
- Bis 120 Tage vor Törnbeginn SFr. 150.- Bearbeitungsgebühr
- 119 - 30 Tage vor Törnbeginn 30% der Törnkosten
- 29 - 0 Tage vor Törnbeginn 100% der Törnkosten
Wird ein Törn durch einen Teilnehmer nach Beginn des Törns abgebrochen, so behält aquavela gmbh den Anspruch auf die Törnkosten.
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Annulationskostenversicherung!
6.4. Bei Umbuchung eines Törns durch den Teilnehmer wird eine Bearbeitungsgebühr von SFr. 150.-erhoben.
6.5. Gefährdet oder verletzt ein Törnteilnehmer durch sein Verhalten seine eigene oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer, oder kommt ein Teilnehmer den Anweisungen des Skippers wiederholt nicht nach, so kann dieser sofort oder bei Erreichen des nächsten Hafens von der weiteren Teilnahme am Törn ausgeschlossen werden. In diesem Falle erlischt der Vertrag und es bestehen keine weiteren Rechtsansprüche seitens des Teilnehmers.
7. Sonstiges
7.1. Mit der unterschriebenen Anmeldung bestätigt der Teilnehmer die Kenntnis des Törnprogramms und dieser Bestimmungen.
7.2. Gerichtstand ist Zürich.
Download die AGB`s (17 KB)
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